FLEAT ist ein Unternehmen im Last-Mile Service Sektor und bietet Dienstleistungen im Last-Mile Services Sektor an, d.h. Transport-, Beförderungs- und Zustell-Leistungen unter Einsatz von Fahrrädern, Cargobikes & Transportern („Leistungen“). Ausgeschlossen von der Beförderung sind solche Sendungen, die dem Postmonopol (§ 2 Postgesetz ) unterliegen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) finden Anwendung auf das Rechtsverhältnis zwischen FLEAT und dem Auftraggeber im Rahmen der online über das Internet geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt FLEAT nicht an.
FLEAT erbringt die Leistungen auf Basis der Leistungsbeschreibung (Anlage 1Leistungsbeschreibung). FLEAT übernimmt mit seinen FLEAT-Fahrern im jeweils gültigen Liefergebiet die Abholung, den Transport und die Zustellung der FLEAT vom Auftraggeber übertragenen Warensendungen („Sendungen“) zu dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zustellungsziel sowie die Rückführung von Retouren-Sendungen. Die Lieferung kann durch Anklicken der Schaltflächen im jeweilig gültigen Liefergebiet verbindlich bestellt werden. Vor Absenden der Order können die Orderdaten jederzeit angesehen und verändert werden. Die Order kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn zuvor diese AGB über den Button „AGB akzeptieren“ akzeptiert worden sind. Der Vertrag mit FLEAT kommt durch eine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) per gesonderter E-Mail zu Stande, die mitsamt diesen AGB ausgedruckt werden kann. FELAT behält sich vor, die Bestellung eines Kunden ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen FLEAT und dem Auftraggeber zustande und hat keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Der Adressat der Lieferung ist gegenüber FLEAT nicht weisungsberechtigt.
FLEAT verpflichtet sich, nach den Vorgaben in Ziff. 2 und 3 dieses Vertrages die Leistungen zu erbringen. Ausgenommen davon sind Sendungen, die der Güter- und Verpackungsanweisung (Anlage 2– Güter- und Verpackungsanweisung) nicht entsprechen. Weiter wird FLEAT, soweit vereinbart, die Retourensendungen übernehmen. Lieferfristen und-termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass FLEAT diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Verbindliche Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlicher Informationen und Unterlagen bei FLEAT. Wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden Haupt-, Mitwirkungs- oder Nebenpflichten, wie Zahlung des geschuldeten Entgelts, Bereitstellung der Sendung zur Beförderung oder Beibringung von Unterlagen und Informationen nicht rechtzeitig erfüllt, ist FLEAT berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und-termine angemessen zu verlängern.
Der Auftraggeber wird FLEAT die unverzichtbaren Empfängerangaben zukommen lassen und für die 4Vollständigkeit der Versanddokumente und Informationen auf den Versandlabeln der einzelnen Sendungen Sorge tragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich hinsichtlich der Sendung die jeweils gültigen Verpackungsanweisungen zu beachten (Anlage 2– Güter- und Verpackungsanweisung). Sendungen, die den Verpackungsanweisungen nicht entsprechen, sind von dem Transport ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte […]. Es gelten die als Anlage 3 beigefügten Preise in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. FLEAT ist für den Fall der Stornierung einer Sendung in einem Zeitraum von 2 Stunden vor dem vereinbarten Abholungstermin berechtigt, diese Sendung vollständig in Rechnung zu stellen.
Die Haftung von FLEAT richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Mit Ausnahme einer Haftung wegen Arglist, wegen einer Garantie, die FLEAT für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat oder für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus einer Verletzung einer anderen zwingenden gesetzlichen Vorschrift stammen, haftet FLEAT dem Auftraggeber gegenüber bei einer Verletzung der vertraglichen Pflichten nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf Schadensersatz: FLEAT haftet nur für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger vertraglichen Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von FLEAT auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung sonstiger nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von FLEAT ausgeschlossen. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden FLEAT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. FLEAT haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Sendung in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung entstehen. Die Entschädigung ist abweichend von § 431 HGB auf einen Betrag von 2 (zwei) Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der beförderten Sendung begrenzt. Dies gilt bei Vorliegen eines durchgängigen Frachtvertrages auch für den Schaden, der während einer transportbedingten Zwischenlagerung entsteht. FLEAT haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Verkehrsunfall, Naturkatastrophen, Sabotage, Pandemie, Epidemie, Quarantäne, hoheitliche oder behördliche Eingriffe und Maßnahmen, sowie andere vergleichbare Ereignisse) verursacht wurde, die FLEAT nicht zu vertreten hat. Erschweren oder verunmöglichen solche Ereignisse die Erbringung der von FLEAT geschuldeten Leistungen erheblich und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, ist FLEAT berechtigt, vom jeweiligen Auftrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die für die Erbringung der Leistungen vereinbarten Fristen oder verschieben sich die jeweiligen Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Entgegennahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung FLEAT gegenüber vom Auftrag zurücktreten. Aus Gründen der bei einer Schadensmeldung notwendigen Schadensermittlung und Beweissicherung 5können Schadenersatzforderungen des Auftraggebers von FLEAT nur geprüft und im Falle ihrer Berechtigung reguliert werden, wenn FLEAT entsprechende Reklamationen des Auftraggebers schriftlich bis spätestens 4 Tage nach Auftreten des betreffenden Schadensfalls erhält (im Falle von Beschädigungen von Sendungen).
Die Sendungen müssen von dem Auftraggeber zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Übergabeort versandfertig unter Beachtung der Vorgaben in Anlage 2 bereitgestellt werden.
Mündliche Nebenabsprachen sind bislang nicht getroffen. Sämtliche Vertragsänderungen, sowohl Änderungen als auch Ergänzungen– einschließlich dieser Regelung– bedürfen der Schriftform. Die Textform des § 126b BGB genügt hierfür nicht. Zur Wahrung der Schriftform genügt aber der telekommunikative Austausch von handschriftlich oder per Faksimile (z.B. docusign) unterzeichneten Schriftstücken. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung gilt in diesem Fall als durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ziel der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten durch FLEAT erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts und der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Nutzers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf unserer Plattform jederzeit abrufbar ist.
Bei FLEAT hast Du jederzeit die Möglichkeit, Dein Benutzerkonto zu löschen. Wir haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb der gesetzlichen First von vier Wochen zu kündigen.
Im Falle der Löschung Deines Benutzerkontos durch Dich oder Durch FLEAT wird dieser Vertrag automatisch beendet.
FLEAT behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit es sich um Änderungen handelt, die den Nutzer nicht unzumutbar benachteiligen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Du den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach unserer Mitteilung per E-Mail an contact@gofleat.de widersprichst. Auf Deine Möglichkeit zum Widerspruch und die Bedeutung der Frist werden wir Dich im Falle einer Änderung der AGB besonders hinweisen. Wenn Du von Deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machst, haben wir das Recht, Dein Benutzerkonto mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen, zu löschen.
Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben für die Auslegung dieses Vertrages keine Bedeutung.
Leistungen
FLEAT übernimmt die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer („-FLEAT-Fahrer“) sowie die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von an FLEAT durch den Auftraggeber beauftragten und übergebenen Sendungen. Die Ablieferung mit befreiender Wirkung kann an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, insbesondere an Angehörige des Empfängers und andere Personen, die sich in den Räumen des Empfängers aufhalten, erfolgen. Eine Ersatzzustellung an Personen, die nicht dem Hausstand des Empfängers angehören, wie etwa Hausbewohner oder Nachbarn, ist nur zulässig, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind und FLEAT den Empfänger unverzüglich in geeigneter Weise über die Ersatzzustellung informiert. Der Auftraggeber sowie der Empfänger können einer Ersatzzustellung vorab schriftlich widersprechen. Weiter übernimmt FLEAT die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen an den Auftraggeber. Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf FLEAT das Paket zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen. Verläuft die Prüfung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet oder, sofern notwendig, vernichtet werden.
Kundenservice
FLEAT stellt folgende Prozesse zur Verfügung:
- Dialogprozess zur Sendungsklärung während des Versands (z.B. automatisierte Emails zur Adresskorrektur von unzustellbaren Paketen aufgrund fehlerhafter Adressen).
- Nachforschungsaufträge bzw. Reklamationen des Auftraggebers oder solche, die von dessen Endkunden geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber unmittelbar gegenüber FLEAT anzeigen. FLEAT stellt einen kundenspezifischen Kommunikationsweg (kundenspezifische Emailadresse sowie Upload- Formular) zur Verfügung.
Vor Versandstart stellt FLEAT eine Dokumentation zur Verfügung, welche alle Prozesse des Kundenservice, die Abwicklung von Reklamationen eingeschlossen, beschreibt. Darin werden alle relevanten Prozesse, die zu berücksichtigenden Kommunikationswege und Fristen sowie alle notwendigen Dokumente beschrieben. Beide Vertragsparteien werden diese operativ umsetzen.
FLEAT bietet keinen Kundenservice für die Endkunden des Auftraggebers. Es besteht aber in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Möglichkeit, dass der Kunde den FLEAT-Fahrer im Rahmen der Belieferung direkt kontaktiert. Die Bündelung und Kanalisierung von Endkundenanfragen erfolgt durch den Auftraggeber. Die Kommunikation zwischen FLEAT und dem Auftraggeber erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
FLEAT behält sich vor, die Anforderungen an die Kennzeichnung der Versandeinheit zu ändern.
Der Warenwert der einzelnen, von einem FLEAT-Fahrer transportierten Lieferung darf EUR 1000 nicht überschreiten. Im Fall eines höheren Warenwertes muss der Auftraggeber diesen vorab in der FLEAT- API oder im FLEAT-Buchungsportal ausweisen und eine Zusatzversicherung abschließen.
FLEAT ist berechtigt, die Beförderung oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn FLEAT nach Übernahme der Sendung Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erlangt oder wenn für FLEAT berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung von der Beförderung gemäß Anlage 2 Nr. 4 ausgeschlossen ist
Die Buchung erfolgt entweder per FLEAT-API oder über das FLEAT-Buchungsportal.
Bestellungen können zwischen 9 Uhr und 21 Uhr über das FELAT-Buchungstool oder über die FLEAT-API gebucht werden. Die Bestellung wird dann von einem FLEAT- Fahrer abgeholt und zum Liefertermin an den Endkunden geliefert. Die Abrechnung basiert auf Uhrzeit, Distanz (Radius) und Geschwindigkeit. Bestellung werden von FLEAT im FLEAT-Buchungstool angenommen. FLEAT behält sich vor, den Einsatzbereich und Service zeitweise einzuschränken und wird gegebenenfalls Bestellung nicht annehmen.